Barrierefreies Internet

Das Internet wird barrierefrei!

Barrierefreie Websites

Trotz verschiedener Gesetze und Initiativen für Barrierefreiheit in Österreich ist die Realität ernüchternd. Viele Menschen mit Rollator oder Rollstuhl sind gezwungen, die Radwege zu nutzen, da die Gehwege zu viele Hindernisse haben. 

Das führt natürlich zu Konflikt- und Gefahrensituationen, da Radwege eigentlich für Radfahrer freibleiben sollten. Die tatsächliche Barrierefreiheit im öffentlichen Raum wird daher wohl noch länger nicht gewährleistet sein.

Unabhängig der unzähligen Hindernissen im Alltag werden Betreiber:innen einer Website nun durch eine EU-Richtlinie dazu verpflichtet, die Website ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten.

Wer ist betroffen?

Diese Richtlinie betrifft alle Betreiber:innen einer Website in der europäischen Union. Sie haben dafür zu sorgen, dass ihre Website barrierefrei ist.

Es gibt nur eine Ausnahme: Websites und Medienmaterial, die vor dem 28. Juni 2025 erstellt wurden. Voraussichtlich wird jede Aktualisierung der Website allerdings als neues “Inverkehrbringen” angesehen und unterliegt der Richtlinie. Diese Ausnahme ist daher kaum relevant, da Websites regelmäßig aktualisiert werden sollten.

Anforderungen an eine barrierefreie Website

Die EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang wurde im Dezember 2016 beschlossen. Sie legt einige Kriterien für die Barrierefreiheit von Websites fest, die sich exemplarisch wie folgt zusammenfassen lassen:

  • Wahrnehmbarkeit: Informationen müssen über mehr als einen sensorischen Kanal zur Verfügung gestellt werden.
  • Bedienbarkeit: Alle Benutzer müssen problemlos auf der Website navigieren können.
  • Verständlichkeit: Informationen und Bedienung der Website müssen klar und konsitent sein.
  • Robustheit:  Inhalte müssen zuverlässig von verschiedenen Browsern und Hilfsmitteln korrekt dargestellt werden können.

Was bedeutet das?

Website-Betreiber:innen sollten rechtzeitig für Barrierefreiheit sorgen. Andernfalls könnte es – wie schon bei der Einführung der DSGVO – kurz vor dem 28. Juni 2025 zu einem hektischen Handeln kommen, weil viele die Notwendigkeit vorher nicht erkannt haben.

Was ist die Konsequenz?

Ab dem 28. Juni 2025 können unverhältnismäßige Barrieren als Diskriminierung angesehen werden und Schadenersatzansprüche rechtfertigen.

Abmahnanwälte bereiten sich vermutlich schon jetzt darauf vor, solche Forderungen zu verschicken. Sorgen Sie am Besten gleich dafür, nicht auf der Empfängerliste zu stehen. 

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